1906: Peter Bartenstein
Herr Peter Bartenstein, geboren 1853 und verheiratet mit Wilhelmine Guyer von Ottenhausen, leitete das Geschäft seit dieser Zeit und es ist ihm gelungen, den Absatz der Brauerei von zirka 10‘000 hl Mitte der 90er Jahre auf 20‘000 hl im Jahre 1899 zu heben. Dass die Brauerei der Bartensteins nicht unter die Räder kam, dürfte unter anderem der legendären Qualität des von ihm gebrauten Uster Bräu zu verdanken sein. Diese war schon in frühen Firmenjahren buchstäblich «ausgezeichnet». So errang das Bier aus Uster zweimal eine Goldmedaille: das erste Mal an der Gewerbeausstellung 1894 in Zürich, das zweite Mal,- man halte sich fest –, an der Weltausstellung von 1897 in London! Ihre hellen und dunklen Lagerbiere fanden ihren Absatz in Fässern und in Flaschen, vornehmlich im Zürcher Oberland wo man in Hittnau, Bauma, Rüti und Wald, teils alleine, teils mit anderen Betrieben zusammen verkaufte; doch wurden auch Depots in anderen Teilen des Kantons unterhalten So, in Zürich und Winterthur von denen aus die Feinverteilung für Gaststätten und Verkaufsläden erfolgte und auch ausser Kanton, z. B. im Prättigau Kanton Graubünden, Uznach und Niederurnen Um der wachsenden Produktion gerecht zu werden, musste die Anlage von Zeit zu Zeit erweiter und erneuert werden.1911 wurde vis-à-vis vom Sudhaus die Brauereianlage durch Neubau und Neueinrichtung einer Flaschenabfüllerei ergänzt und im Sudhaus selber wurde eine Trebertrocknungsanlage aufgestellt. Die Beschaffung von Wasser wurde durch Graben von Tiefbrunnen versucht, gab aber keinen vollen Erfolg. Ein Wasserkanal fliesst direkt an der Brauerei vorbei, in den die Abwässer der Brauerei geleitet wurden.
1907: Zur Verständigung der Zusammenschluss im SBV
Zur Wahrung gemeinsamer Interessen war schon im Jahr 1877 ein Zusammenschluss der Brauereiindustrie in der Gründung des Schweizerischen Bierbrauer-Vereins erfolgt. Durch gemeinsame Bestickung von Ausstellungen (Zürich, Genf, Bern) führte der Verein die Leistungsfähig- und Ebenbürtigkeit der Schweizer Brauereien gegenüber denen des Auslandes vor Augen. Einen praktisch wirksamen Erfolg brachte die von ihm durchgesetzte Zollerhöhung auf eingeführtes Bier. Von hoher Bedeutung für den Ruf des Schweizer Bieres wurde im Jahre 1900 das Surrogatverbot: gegen hohe Konventionalstrafe verpflichteten sich alle Mitglieder, zur Herstellung von Lagerbieren ausschliesslich Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser zu verwenden. Ein weiterer Verdienst des Vereins ist die Gründung der brauwissenschaftlichen Versuchsstation in Zürich, die sich bald zu einer erfolgreichen Prüfungs- und Forschungsstätte entwickeln sollte.
Die grösste Aufgabe aber trat an den Verein heran, als es galt, in die unerträglichen Verhältnisse einzugreifen, die sich in dem verheerenden Konkurrenzkampf in den 90er Jahren und im Beginn des neuen Jahrhunderts herausgebildet hatten. Drei Viertel der Schweizer-Brauereien hatten ihre Existenz eingebüsst; ein gleiches Schicksal drohte so mancher der noch bestehenden Brauereien, die den Kampf in unverminderter Heftigkeit fortsetzten. Alles stand auf dem Spiel, wenn es nicht gelang, den drohenden Zerfall der Industrie durch eine gründliche Sanierung der Verhältnisse zu verhindern. Als die Not am grössten war, kam dann endlich im Jahre 1907 eine Verständigung zu Wege, in der es gelang, durch vertragliche gegenseitige Schutzbestimmungen, durch Einschränkung der Kreditgewährung, durch Minderung der Verkaufsspesen und durch Vereinbarung von Bierpreisen, bei denen Wirte und Brauer bestehen konnten, wieder eine Gesundung der Industrie herbeizuführen.
1912: Es endete der Konkurrenzkampf in der Hektoliterjagd
Die Sicherung und Erweiterung des Absatzgebietes hatte sich im Laufe der der Zeit immer schwieriger gestaltet. Wohl hatte die Industrialisierung in den 70er und 80er Jahren durch die grosse Konzentration der Wohnbevölkerung neue und bedeutende Absatzmärkte geschaffen; aber auch die Zahl der konkurrierenden Brauereien war entsprechend gewachsen. Der Kampf um den Absatzmarkt hielt sich bis in die 80er Jahre noch in normalen Grenzen; in der Folgezeit aber führte er zu solcher Verschärfung, dass die Zustände unerträglich wurden. Fragt man sich nach den Ursachen, so erscheint die Antwort merkwürdig, dass es nämlich in erster Linie auf die Verbreitung der Kältemaschine zurückzuführen ist. Die bedeutenden schon geschilderten Vorteile, die diese Erfindung mit sich brachte, waren der Art, dass alle Brauereien, die es irgend ermöglichen konnten, diese epochemachende Erfindung auswerteten. Eine solche Anlage arbeitete indessen bei dem damaligen Stande der Technik für kleinere Betriebe noch nicht wirtschaftlich; erst bei grösserer Bierproduktion wurde sie rentabel. Man suchte daher mit allen Mitteln den Ausstoss zu heben. Da nun aber der Absatzmarkt in der Schweiz limitiert war, so führten die Bemühungen des einzelnen Brauereiunternehmers um einen vermehrten Absatz zu einem äusserst scharfen Konkurrenzkampf, der sich zwar weniger in Preisunterbietungen auswirkte als in Gewährung von Darlehen, Bürgschaften und allerlei ausserordentlichen Konditionen.
Der Volksmund hat diesen Kampf der Brauereien um den Absatzmarkt nicht zu Unrecht mit dem bezeichnenden Namen «Hektoliterjagd» charakterisiert. So unheilvoll gestaltete sich schliesslich dieser Konkurrenzkampf, dass eine grosse Zahl von Brauereien nicht mehr bestehen konnte: von 435 Brauereien, die sich 1895 an der Genfer Landesausstellung beteiligt hatten, waren 1912 nur noch 111 im Betrieb. Nur die besonders gut fundierten, klug und zielbewusst geleiteten Unternehmen überwanden diese Zeiten. Aus der Vielzahl meist kleiner Betriebe blieb nur ein Teil mit vergrösserter Produktion bestehen.
1912: Erwerb des Schlosshügelabhangs
Eigentumserwerbsurkunde vom 9. Mai 1912 bestätigt den Kauf per Fr. 2‘800.00. Gottfried Schmid, geb. 1862, von Obererlinsbach, wohnhaft auf der Burg in Uster hat laut öffentlich beurkundetem Vertag vom 23. März 1912 verkauft an: Peter Bartenstein, Bierbrauereibesitzer, von und wohnhaft in Uster und es werden demselben an mit zu Eigentum übertragen:
Vier und dreissig Aren, 56 m2 Waldung am Schlossbergabhang. Grenzen: 1. an der Axenstrasse, 2. an das Land zur Schlossliegenschaft des Paul Sigrist, 3. an das Land des Käufers selbst und an die Schützenstrasse. Grunddienstbarkeit: Zur Abfuhr von Holz aus obigem Grundstück gestattet der Verkäufer Fahrrecht auf der ihm gehörenden Strasse (genannt Axenstrasse). Den Kaufpreis von Fr. 2‘800.00, (Franken zweitausend achthundert) ist heute bar bezahlt worden. Der Besitzantritt kann sofort erfolgen. Uster, den 9. Mai 1912. Der Grundbuchverwalter des Kreises Uster, J. Graf Notar. Grundprotokoll Uster, Bd. 74 pg. 84. (Bd. = Band, pg. = paginiert. Die Paginierung ist die Seitennummerierung.)
1918: Wegen dem 1. Weltkrieg immer dünneres Bier
In stark aufsteigender Entwicklung befand sich die Brauerei Uster. Im Jahre 1910/11 betrug der Verkauf noch 26‘000 hl, im Jahre 1914 sogar 28‘000 hl. Als im gleichen Jahr der erste Weltkrieg ausbrach und die Schweiz wirtschaftlich auch in die schwere Zeit hineinzogen wurde, kam es, wie in allen Schweizer-Brauereien, zu einem Rückschlag. Die sich überstürzenden Ereignisse forderten schnelle und energische Massnahmen. Unter der initiativen Führung des Schweizerischen Bierbrauer-Vereins, wurde innerhalb von zweimal 24 Stunden der Schutzvertrag, der 1911 abgelaufen, aber nicht erneuert war, wieder in Kraft gesetzt. Zur Wahrung der gemeinsamen Interessen schlossen sich die Schweizer-Brauereien zu einem Syndikat zusammen. Äusserst schwierig gestaltete sich die Beschaffung der Rohstoffe; denn bald zeigte sich auch bei den benachbarten, Gerste und Hopfen bauenden Ländern Mangel. Es wurde daher eine gemeinschaftliche Einkaufszentrale errichtet, der die äusserst schwierige Beschaffung von Gerste, Malz und Hopfen aus dem Ausland oblag. Die Bierproduktionen wurden kontingentiert und die Verkaufsbedingungen wurden streng geregelt.
In einem Bericht des «Volksblatts am Bachtel» hiess es; «Bekanntlich waren die Brauereien zufolge drückenden Rohmaterialmangels während des Krieges gezwungen, gegen ihren Willen die Biere immer dünner zu machen». Der Mangel an Rohstoffen führte zu einer Herabsetzung der Stammwürze, die bei den hellen Lagerbieren von 12 % allmählich auf 5,5 % sank. Das Kriegsbier fand keinen Anklang, und da gleichzeitig die Jahre 1915 und 1917 gute Obstjahre waren und billigen Most lieferten, so ging der Bierkonsum gewaltig zurück. Im Jahr 1918 betrug er in der Schweiz kaum noch 30 % der Vorkriegszeit. So sank der Verkauf auch bei der Brauerei Uster im Jahre 1917/18 bis auf zirka 4‘400 hl. Nur langsam erfolgte eine Erholung, um dann 1920/21 wieder auf zirka 11‘000 hl zu steigen.
1922: Die Geschichte der Brauerei Bartenstein in Uster
Aus dem Bericht Nr. 22 der Schweizer Brauerei-Rundschau aus dem Jahre 1922 ist zu entnehmen: Auf einer Eingabe, welche im November 1839 von zehn zürcherischen Brauereien an die Mitglieder des Grossen Rates betreffend eine kantonalen Verbrauchersteuer gemacht worden ist steht am Schluss nach den Unterschriften: „an welche sich die Besitzer der zwei neu entstehenden Bierbrauereyen anschliessen: Benninger in Nürensdorf und Bleuler in Uster“. Die Brauerei Bleuler in Uster wäre demnach im Jahre 1939 gegründet worden. Sonderbarerweise konnten aber bis jetzt keine Angaben über eine solche Brauerei gefunden werden, weder im Gemeindearchiv noch beim Notariat, noch durch sonstige Nachfragen.
Im Jahre 1842 besaßen Jackob Bleuler’s Erben in Kirch-Uster eine Sennhütte mit Remise, die neugebaut zu fl. 1500.- in die kantonale Gebäudeversicherung aufgenommen wurde. Im Jahre 1853 ging diese in Besitz von Herr Heinrich Hämmig über und im Jahre 1858 in den des Herrn Johann Georg Stahel, Bierbrauer. Der, die Sennhütte in eine Brauerei umbauen liess. Das Braugebäude wurde zu Fr. 2650.- ohne Einrichtungen versichert, die vier gewölbten Keller zu Fr. 1000.-, Fr. 650.-, Fr. 650.- und Fr. 350.-. Das doppelte Wohnhaus, welches nicht bei der Brauerei lag, war im Jahre 1863 zu Fr. 18,000.- versichert.
Herr Stahel starb in den 70er Jahren und das Geschäft wurde von dessen Frau für Georg Stahels Erben weitergeführt. Ein Herr Fritz Bayer leitete als Braumeister den Betrieb, später Herr Constantin Weber von 1879 bis 1884. Herr Constantin Weber wurde in der Folge Eigentümer der Brauerei Oerlikon. Der Bierabsatz wurde im Jahr 1883 auf etwa 2000 hl geschätzt. Im Jahre 1880 war von Georg Stahels Erben ein Lager- und Eiskellergebäude erstellt und zu Fr. 32,000.- in die Versicherung aufgenommen worden. Im Jahre 1884 wurde von der Maschinenfabrik Adolf Dietsche, Waldshut, ein neues Sudwerk eingerichtet, bestehend aus Bierpfanne von 40 hl Inhalt mit „Dunsthaube und Aufrührmaschine, Maischbottich, Pumpe, Reservoir“, ferner war ein neues Kühlschiff erstellt worden. Der Betrieb geschah mittels eines Wassermotors.
Nachdem die Söhne des Herrn Johann Georg Stahel in jungen Jahren ebenfalls gestorben waren, ging das Anwesen im Jahre 1887 käuflich in den Besitz der Herren Gebrüder Bartenstein über. Die drei Brüder Peter, Martin und Johann betrieben die Brauerei unter der Firma Gebrüder Bartenstein mit Erfolg bis zum Jahre 1891, in welchem sie sich trennten. Die Herren Martin und Johann traten aus. Herr Martin übernahm die Direktorenstelle bei der Aktienbrauerei Schöntal in Winterthur, Herr Peter Bartenstein übernahm die Brauerei in Uster im Jahre 1906 auf alleinige Rechnung; bis dahin wurde sie noch unter der Firma Gebrüder Bartenstein geführt.
Herr Peter Bartenstein, geboren 1853 in Alberschwende bei Bregenz, leitet das Geschäft seit dieser Zeit und es ist ihm gelungen, den Absatz der Brauerei von zirka 10,000 hl Mitte der 90er Jahre auf 20,000 hl im Jahre 1899 zu heben. Dann kam, wie in allen zürcherischen Brauereien, ein Rückschlag, dem nur langsam etwelche Erholung folgte. Im Jahre 1910/11 betrug der Verkauf 26,000 hl, im Jahre 1914 sogar 28,000 hl, und fiel dann infolge des Krieges im Jahre 1917/18 bis auf zirka 4,400 hl, um dann 1920/21 wieder auf zirka 11,000 hl zu steigen.
Im Jahre 1897 ist die Brauerei vollständig umgebaut worden und sie erhielt ihr heutiges Aussehen. Ein neues Sudhaus mit Maschinen- und Kesselhaus wurde in gefälligen Backsteinbau erstellt, ferner ein grosses Wohnhaus. Auf das Kellergebäude wurde aufgebaut, so dass über zwei Lagerkeller ein Gärkeller zu liegen kam und die alten Keller als Vorratsräume für abgefülltes Bier verwendet werden konnte. Im Sudhaus wurde ein einfaches Sudwerk von 87 hl Ausschlagquantum mit Dampfkochung von Gebrüdern Dietsche, Waldshut, eingerichtet. Malzsilos für etwa 12 Waggons Malz wurden eingebaut und eine Eismaschine zur Kellerkühlung erstellt.
Im Jahre 1911 wurde die Brauereianlage durch Neubau und Neueinrichtung einer Flaschenfüllerei ergänzt und im Sudhaus wurde eine Trebertrockenanlage aufgestellt.
In fünf Schuppen wird Natureis eingekellert. Die Pferdestallungen befinden sich beim „Restaurant zur Brauerei“, das im Ort selbst liegt, während die Brauerei außerhalb, am Fuße des Schlossberges liegt. Ein Wasserkanal fliesst direkt an der Brauerei vorbei, in den die Abwässer der Brauerei geleitet werden können. Die Beschaffung von Wasser wurde durch Graben von Tiefbrunnen versucht, gab aber keinen vollen Erfolg. Die Brauerei Uster besteht nun bereits 63 Jahre und sie ist eine der ältesten Brauereien des Kantons Zürich; älter sind nur noch die Brauerei Wädenswil und die Brauerei Haldengut in Winterthur. An einem gewerblichen Bezirkshauptort gelegen, in industrieller Gegend, hat diese Brauerei, im Gegensatz zu manch anderer, allzeit prosperiert. Ihre hellen und dunklen Lagerbiere finden ihren Absatz in Fässern und in Flaschen, vornehmlich im Zürcher Oberland; doch werden auch Depots in anderen Teilen des Kantons unterhalten und auch ausser Kanton, z. B. im Prättigau Kanton Graubünden.
1927: Fuhrpark-Erneuerung durch einen Lastwagen Saurer 5 AE
Ein Lieferungs-Vertrag wurde am 27. Dezember 1926 zwischen Peter Bartenstein, Bierbrauerei in Uster und der Aktiengesellschaft Adolph Saurer in Arbon über einen Saurer Automobil-Lastwagen von fünf Tonnen Nutzlast, Type 5 AE, unterzeichnet. Mit dem Lieferungsvertag überträgt Herrn P. Bartenstein, Bierbrauerei in Uster der Firma Aktiengesellschaft Adolph Saurer in Arbon und diese übernimmt auf Grund der hier beigedruckten Bedingungen die Lieferung von:
Einem “Sauer“-Automobil-Lastwagen, Type 5 AE, Nutzlast 5000 kg, Motor 60 HP, vier Zylinder, Bohrung 120 m/m, Hub 180 m/m, Lederkonus-Kupplung, Kardan-Antrieb, vier Fahrgeschwindigkeiten für Vorwärtsgang, eine Fahrgeschwindigkeit für Rückwärtsgang, Motorbremse “Saurer“, Radstand 4500 m/m (Übrige Charakteristik laut Katalog).
Chassis mit einem Satz Werkzeug und Reserveteile, Kotflügel, Laternen- und Scheinwerferträger. Räder und Bereifung: Simplex-Räder mit “Geradheit“-Luftreifen 40 x 8, vorne einfach, hinten doppelt, inkl. Montage-Werkzeug, eine Reservefelge mit Klammern, Pneu und Support.
Führersitz, dreiplätzig, Torpedoform, verstellbare Windschutzscheibe und festes Führer dach mit Seitenteilen. Carrosserie: Ladebrücke Innenmasse 3940/2120 mm mit 350 mm hohen abklappbaren Seitenladen mit 550 mm hohem Geländer. Der Anstrich des Wagens, die Aufschrift auf den Seitenladen und hinten, wurde offen gelassen.
Beleuchtung, Signale und übrige Ausrüstung: Elektr. Beleuchtung und elektr. Horn, eine Motorpfeife, motorisch angetriebene Pneufüllpumpe, Kilometerzähler mit Antrieb, Wagenwinde mit Lagerung, grosser abgefederter Anhängehaken, eine Kühlerdecke, Kühler vernickelt und
“ Técalémit“-Schmierung.
Verkaufspreis: Fr. 34.500.00, Franken -Vierunddreissigtausendfünfhundert-. Zahlungsbedingungen: Fr. 10.000.00 bei Bestellung, Fr. 10.000.00 bei Lieferung, Fr. 10.000.00 drei Monate später und für die restlichen Fr. 4.500.00 wird ein “Saurer“ Lastwagen in Zahlung genommen.
Lieferung franko Arbon, Uster. Lieferfrist: Sieben Wochen. Im Doppel ausgefertigt und beidseitig unterzeichnet: Arbon & Uster den 27. Dezember 1926. Der Käufer: Peter Bartenstein, Bierbrauerei Uster. Der Lieferant: Aktiengesellschaft Adolph Saurer.
Aus dem Versand-Avis vom 25. März 1927 ist zu entnehmen: Heute sandten wir Ihnen nachstehend verzeichnete Ware per eigener Achse durch unsern Monteur Rietmann. Ordre: Vertag vom 27. Dezember 1926, Com. Nr. 77‘521, ein “Saurer“-Automobil-Lastwagen, Type 5 AE von fünf Tonnen Nutzlast, Chassis Nr. 20038/49, Motor Nr. 13377 und Radstand von 4500 m/m. Beilage: Eine Spezifikation des Wagens.
Aus der Spezifikation ist zu entnehmen: Das Chassis erhielt die Nr. 20038/49. Die Bereifung der Marke “Goodyear“, vorne einfach mit den Nr. 366872 und Nr. 86948, hinten doppelt mit den Nr. 154144, Nr. 91019 und Nr. 90623, Nr. 85590, der Reservepneu mit der Nr. 187797, Klammern und Support rechts am Sitz. Vorne zwei Kotflügel und hinten zwei Kotflügel mit Kotschutzleder.
Der Motor erhielt die Nr. 13377. Der Magnetapparat von “Bosch“ mit der Nr. 3236772 und die Motorpfeife von “Delta“. Die Carrosserie mit Führersitz normal mit Sitz- und Rückwandpolster. Die Ladebrücke wurde die Länge von erst 3940 mm auf 4360 mm abgeändert. Ein Gasrohrgeländer, ein Brückenboden aus Eichenholz und eine Stirnwand bis zum Führersitzdach reichend.
Komplete elektrische Beleuchtung von “Bosch“, bestehend aus: einem Akkumulator rechts am Rahmen, eine Lichtmaschine Nr. 100/12 850, ein Schaltapparat, zwei Scheinwerfer mixt, eine Schlusslampe, eine Handlampe, ein Fussabblender und zwei Signallaternen von “Nirona“.
Ferner: Ein Kilometerzähler von „Alpha“, elektrisches Signalhorn von “Bosch“ samt Drücker, eine Kühlerschutzdecke, einen nachbestellten Scheibenreiniger, eine Tafel “Vorsicht Anhänger“, ein Wagenheber und Schlüssel mit Lagerung, eine Handluftpupe, ein Reparaturzeug, ein Pneufüllschlauch mit Manometer, ein Montagewerkzeug für Simplex und ein komplettes Werkzeug 5AE samt üblichen Reserveteilen.
Anstrich: Gemäss Spezifikation laut Ihrem Geehrten vom 02. März 1927. Aufschriften: Auf den Seitenladen, Uster – Bräu. Auf der Hinterlande, P. Bartenstein. (Wie man auf dem original Foto ersehen kann, wurden die Seitentüren mit dem Familienwappen von Bartensteins verschönert).
Gewichte: Leer, vorne 2000 kg, hinten 2830 kg, Total 4830 kg. Belastet, vorne 2910 kg, hinten 6920 kg, Total, 9830 kg.
Aus der Faktura, Nr. 995 A, ihre Bestell Nr. Vertag vom 27. Dezember 1926, Com. Nr. 77‘521, vom 25. März 1927 ist zu entnehmen: Wir sandten Ihnen auf Ihre Rechnung und Gefahr per eigener Achse durch unseren Monteur Rietmann. Dann folgen Angaben, die aus der Spezifikation ersichtlich sind. Preis des kompletten Automobil-Lastwagens Fr. 34‘500.00 (Fr. Vierunddreissigtausendfünfhundert ). Zahlungsbedingungen: Gemäss Vertrag. Gezeichnet: S. E. & O.
Randnotizen von Peter Bartenstein zur Bezahlung des Lastwagens Saurer 5 AE: 27.12.1926 Scheck auf St. Gallen, Fr. 10‘000.00. 28.03.1927 Vergütung durch Schweizerische Volksbank Uster, Fr. 10‘000.00. 24.06.1927 Post-Giro Nr. 49, Fr. 10‘000.00. Alter 3,5 t. “Saurer“ Lastwagen mit der Polizei Nr. 651 käuflich überlassen Fr. 4‘500.00.
(Es könnte gut möglich gewesen sein, dass für die Rückfahrt am 25. März 1927 Herr Riedmann den “Saurer“ 3,5 t gleich nach Arbon überführte).
1927: Auch ein Geschäftsmann will stilvoll motorisiert sein
Auch ein Geschäftsmann will sich motorisiert haben. Um stilvoll, wie auch nützlich unterwegs zu sein wurde bei der Marmon Vertretung, H. Heusser & Co. an der Dufourstrasse 24 in Zürich 8 ein Automobil der Marke Marmon bestellt.
In einem Schreiben vom 1. Juli 1927 der Firma Heusser an Herrn P. Bartenstein, Brauerei, Uster wurde er wie folgendes informiert.
Betrifft 8 Cyl. Marmon 4-türiger Sedan. Nach soeben erhaltenen telegraphischer Informationen erlauben wir uns Ihnen höflichst mitzuteilen, dass eine Sendung von sieben Marmon-Wagen, wobei sich drei 4türige Sedan befinden und ca. am 15. des Monats hier ein treffen wird. Wir werden nicht verfehlen Ihnen Gelegenheit zu geben, einen Wagen von diesen dreien auszuwählen und freut es uns Ihnen bei dieser Gelegenheit für den uns gütigst erteilten Auftrag auf ein Marmon 8 Cyl. 4-türiger Sedan samt Koffer und Kofferträger, Artillerieräder mit sechs bereiften abnehmbaren Felgen zum Ausnahmepreis von Frs. 13‘500.- verbindlichst zu danken. Wir empfehlen uns Ihnen Hochachtungsvoll.
Mit der Faktura No. 529/326 von 3. August 1927 der Firma Heusser an Herrn P. Bartenstein, Brauerei, Uster wurde folgendes festgehalt.
Wir lieferten Ihnen heute laut umfassender Auftragsbestätigung vom 1. Juli a.c. (anni currentis, lateinisch für „laufenden Jahres“), 1 Automobil Marmon 8 Cyl. Modell 1927, 4-türiger Sedan Typ 35 in normaler Ausführung. Chassis No. YOHH 79, Motoren No. L 6399, Farbe: graublau & schwarz, Polster: Tuchpolster grau und mit zwei Reservefelgen bereift mit 29 x 5.25 Ballon-Pneus. Besondere Ausrüstung: ein Kofferträger und ein Koffer. Die zweite bereifte Reserve-Felge wird rasch möglichst nachgeliefert. Preis Fr. 13‘500.-. In einer Beilage wurden die Allgemeinen Lieferungsbedingungen mit gegeben.
Allgemeinen Lieferungsbedingungen.
- Vertrag. Für alle unsere Motorfahrzeuglieferung ist einzig und allein der mit dem Käufer abgeschlossene schriftliche Kaufvertrag massgebend. Andere Abmachungen haben keine Gültigkeit. Annulliert der Käufer aus einem Grund, für den wir nicht verantwortlich gemacht werden können den Kaufvertag, so verfällt die geleistete Anzahlung. Kommt die Lieferung des bestellten Objektes aus einem anderen Grunde nicht zustande, so hat der Käufer lediglich Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung ohne Zinse.
- Lieferfrist. Die Lieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die im Vertrag vorgeschriebene Anzahlung geleistet wird. Wir sind stets bemüht, die vereinbarten Liefertermine genau einzuhalten, dagegen können wir für Verspätungen, hervorgerufen durch Streiks, Arbeiteraussperrungen, Ereignisse höherer Gewalt, Transporthindernisse etc., nicht verantwortlich gemacht werden und es steht dem Käufer kein Recht zu, geringfügiger Lieferfristüberschreitungen wegen, den Auftrag zu annullieren.
- Preiserhöhung. Für den Fall, dass infolge staatlicher Abgaben, (z.B. Zollerhöhung) der Kaufpreis erhöht werden müsste, erklärt sich der Käufer anstandslos mit einem entsprechenden Zuschlag einverstanden.
- Ablieferung. Wir behalten uns vor, jedes Fahrzeug vor der Ablieferung auszuprobieren, um uns von dessen einwandfreien Funktion zu überzeugen. Die Ablieferung erfolgt erst nach Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen seitens des Käufers, gemäss Kaufvertrag und nach einer gemeinsamen Abnahmefahrt, anlässlich welcher der Käufer Gelegenheit hat, sich vom einwandfreien Zustand des gekauften Objektes zu überzeugen. Ist die Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer ordnungsgemäss erfolgt, so hat dieser den Befund schriftlich zu bestätigen auf einem ihm von uns vorgelegten Abnahmeformular.
- Service. Wir sind bemüht, in jeder Beziehung die volle Zufriedenheit unserer Kundschaft zu erwerben und es hat jeder Käufer das Recht, während der Garantiezeit seinen Wagen sechsmal kostenlos bei uns nachsehen zu lassen; während des ersten Monates nach Ablieferung werden die nötigen Adjustierungen und Nachstellungen kostenlos ausgeführt. Die Wagen sind uns in gereinigtem Zustande zur Kontrolle vorzuführen; allfällige Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Käufers. Wir erwarten, dass sich unsere Kundschaft auch nach Ablauf der Garantiezeit bei eventuellen Störungen oder notwendigen Reparaturen an uns wenden.
- Garantie. Wir garantieren für jedes von uns gelieferte neue Motorfahrzeug in dem Sinne, dass wir für jedes Stück des Chassis, welches bei normaler Benützung und Gebrauch des Wagens infolge Material- oder Fabrikationsfehler, innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung, unbrauchbar wird, kostenlos Ersatz leisten, oder durch Reparatur in gebrauchsfähigen Zustand stellen. Das fehlerhafte Stück muss uns frankiert zugestellt werden, damit wir uns von dessen Fehlerhaftigkeit überzeugen können. Für Wagen, welche ohne unser Einverständnis ausserhalb unserer Werkstätte repariert, oder in einer Art geändert werden, dass nach unserem Erachten die Stabilität oder die Zuverlässigkeit beeinträchtigt worden ist, ferner für Wagen, die infolge Missbrauch (Überforcierung) unsachgemässe Behandlung oder Unfall defekt geworden sind, lehnen wir jede Garantie ab. Für Reifen, Felgen, Zündapparate, Batterien, Windschutzscheiben, Anlasser, Generatoren, Hörner und andere Signalapparate, Geschwindigkeitsmesser und andere Ausrüstungsgegenstände übernehmen wir keine Garantie, da dieselben gewöhnlich seitens ihrer verschiedenen Fabrikanten oder Lieferanten garantiert sind.Weitergehende Ansprüche seitens der Kundschaft, als in vorstehenden Bestimmungen enthalten sind, insbesondere Schadenersatz, versäumte Zeit, De- und Remontage der zu ersetzenden Stücke etc. werden ausdrücklich abgelehnt. Vereinbarte Liefertermine für Ersatzlieferungen sind unverbindlich bei Streik, Unfällen höherer Gewalt, Transportschwierigkeiten und andere Verspätungen, die ohne unser Verschulden verursacht werden.
- Erfüllungsort. Als Erfüllungsort für alle aus einem Kauf oder einem anderen Rechtsgeschäft sich ergebenden Verpflichtungen erkennen beide Parteien Zürich.
1929: Todesanzeige Peter Bartenstein-Guyer Brauereibesitzer, Uster 10. April 1929 †
Am 10. April entschlief im Rotkreuzspital in Zürich, wohin er nach einem Autounfall verbracht worden war, im Alter von 76 Jahren Herr Peter Bartenstein-Guyer, Brauereibesitzer. Der Tod hat einem Unermüdlichen, der keine Last des Alters kannte, ewigen Feierabend geboten. Mit Bewunderung schauen wir an seiner Bahre zurück auf ein Leben reich an Mühe und Arbeit, aber auch an ideellem und materiellem Erfolg. Im Jahre 1887 war der Verstorbene, der von Alberschwende im Vorarlberg stammte, nach Uster gekommen und hatte zusammen mit seinem Bruder Hans, zu dem sich später, wenigstens eine Zeitlang, noch die Brüder Martin und Franz gesellten, die Stahel’sche Bierbrauerei käuflich übernommen. Dank einer besonderen Begabung für das Brauereifach, einer stets lebendigen Initiative und einem rastlosen Fleiss nahm die Brauerei rasch an Bedeutung zu. 1897 wurde ein modernes Brauereigebäude erstellt, 1906 übernahm der Verstorbene das Geschäft auf eigene Rechnung und baute es, nachdem er durch seine Heirat festen Boden in Uster gefasst hatte, nachdem ihm auch von seiner Gattin eine blühende Kinderschar geschenkt worden war, immer mehr zu einem wahren Muster-Etablissement aus, das von den grössten Brauereien unseres Landes wohl an Ausdehnung, nicht aber an Leistungsfähigkeit übertroffen wird. Selbst als er in das achte Jahrzehnt seines Lebens eintrat, dachte er nicht an Ruhe, sondern verdoppelte seine Anstrengungen für die zeitgemässe Vervollkommnung seines Betriebes. Der Dahingeschiedene hatte, obgleich er im politischen Leben niemals in den Vordergrund trat, doch stets ein lebendiges Interesse für alle Fragen der Öffentlichkeit, förderte alle geistigen und künstlerischen Bestrebungen wohlwollend und besass für die Schwachen unseres Volkes immer ein warm schlagendes Herz. Die schweizerischen Bierbrauer verlieren an ihm einen hochgeschätzten Kollegen, dessen Andenken stets in Ehren gehalten werden wird.
1931: Brauerei Uster, P. Bartenstein, Aktiengesellschaft
Als Peter Bartenstein-Guyer 1929 starb wurde der Betrieb von dessen Sohn Peter Bartenstein jun. weiter geführt, dem einzigen männlichen Nachkommen nach vier Mädchen. Er teile sich die Geschäftsleitung später mit Adolf Walker-Bartenstein, dem Mann der Schwester Olga. Das Unternehmen wurde 1931 in eine Familien-Aktiengesellschaft umgewandelt. Inzwischen war die Brauerei Uster, P. Bartenstein AG, wie sie sich fortan nannte, kein Kleinbetrieb mehr, sondern ein mittelgrosses Unternehmen der Branche. An einem gewerblichen Bezirkshauptort gelegen, in industrieller Gegend, hatte diese Brauerei im Gegensatz zu manch anderer, allzeit prosperiert.
1931: Schreiben zur Kenntnis an die Kundschaft, Juni 1931
Brauerei Uster, P. Bartenstein A. G., Uster, im Juni 1931. Wir beehren uns, Ihnen davon Kenntnis zu geben, dass wir den seit 1887 von Gebr. Bartenstein und seit 1906 unter der Firma P. Bartenstein geführten Brauereibetrieb in eine Aktiengesellschaft umgewandelt haben und unter der Firma Brauerei Uster, P. Bartenstein, Aktiengesellschaft in unveränderter Weise weiterführen werden. Das Geschäft, welches bisher von Herrn Peter Bartenstein sen. allein geführt worden ist, wird zukünftig unter der Oberleitung des Herrn Peter Bartenstein jun. stehen. Wir bitten Sie, von dessen nebenstehender Unterschrift sowie derjenigen der beiden anderen voll zeichnungsberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates, Kenntnis nehmen zu wollen. Für das der bisherigen Firma bewiesene Wohlwollen sprechen wir Ihnen unsern besten Dank aus und bitten Sie, dasselbe auch auf uns übertragen zu wollen.
Hochachtungsvoll Brauerei Uster, P. Bartenstein A. G. Unterschriften. Es werden zeichnen: Herr Peter Bartenstein jun. (zugleich Präsident des Verwaltungsrates), Fräulein Mina Bartenstein und
Herr Adolf Walker-Bartenstein.
1931: Aus dem Handelsregister
Brauerei Uster, P. Bartenstein, Aktiengesellschaft. Diese neue Aktiengesellschaft bezweckt den Weiterbetrieb der bisher von ‹‹P. Bartenstein›› geführten Bierbrauerei durch Übernahme von 1‘601‘039 Fr. Aktiven und 1‘001‘039 Fr. Passiven zum Preis von 600‘000 Fr., der durch Barzahlung getilgt wird. A.-K. 600‘000 Fr. Verwaltungsrat: Peter Bartenstein, Kaufmann, Uster; Mina Bartenstein-Guyer, Partikularin, Uster; Mina Bartenstein, kaufmännische Angestellte, Uster; Adolf Walker-Bartenstein, Chemiker, Uster. Die Familie von Peter Bartenstein jun. wohnte nun nicht mehr in der alten Villa, sondern in einem 1933 erstellten Neubau nebenan. Dabei handelt es sich um ein bestens bekanntes Gebäude, nämlich um die heutige städtische Galerie Villa am Aabach. Während das Wohnhaus Peter Bartenstein jun. alleine gehörte, war der grosse Park darum herum, einschliesslich der heutigen hinteren Liegewiese der Dorfbadeanstalt, im Besitz der Firma. Man vermutet, dass dem vielen Land seinerzeit in der Absicht erworben wurde, dereinst die Fabrik darauf zu erweitern.
1934: Der Malz-Silo-Bau der Brauerei Uster, P. Bartenstein A.-G.
Der Siloturm wurde 1934 nach Plänen der renommierten Architekten Debrunner und Blankert im Stil des neuen Bauens erstellt. Der dominierende, geschlossene Backsteinturm mit abschliessendem Fensterband stellt ein gutes Beispiel für einen funktionellen Industriebau dar.
Brauereitechnischer Bericht von Debrunner & Blankert, dipl. Arch., Zürich
Bauprogramm: Die Brauereileitung verlangte einen Malzsilo von 65 Waggons Fassungsvermögen. Daneben waren im Gebäude weiter unterzubringen: Ein neuer Lagerkeller für volle Kisten und Fässer, als Vergrösserung des bestehenden (auf Rampenhöhe); eine neue Fassabfüllerei; ein Braumeister-Büro mit gutem Überblick über den Hof und guter Verbindung zu den Arbeitsräumen; ein Vorplatz zu Büro und Lift; ein Garderoberaum für Brauereiarbeiter, mit W.-C., Bäder und Duschen; ein Schalanderraum mit Wärmeschränken zur Warmhaltung von Speisen; die nötigen Räume zur Aufnahme der maschinellen Einrichtungen; ein kombinierter Personen und Warenaufzug vom Parterre bis Bierstübli; ein Bierstübli im obersten Geschoss, mit Büfett, Garderobe und W.C.; ein Treppenhaus als Nottreppe, bis zur Dachterrasse führend; ein Kellergeschoss.Der Bauplatz liegt direkt gegenüber dem Sudhaus am Fusse des Schlossberges, mitten in bestehenden Brauereigebäulichkeiten. Letztere mussten teilweise abgebrochen werden. Auf der Nordseite durch die Baulinie der Brauereistrasse, auf der Südseite durch den Berg begrenzt, ergab der Bauplatz eine sehr geringe Bautiefe. Auf der Ost- und Westseite ist der Neubau einerseits durch die projektierte Vergrösserung des Lagerkellers, andererseits durch die bestehende Fassabfüllerei im Ausmass bestimmt. Dadurch ergab sich die Höhe des Silos zwangsläufig. Er zeigt sich heute als schlanker Turm, wegen des dahinterliegenden Waldes farblich dunkel gehalten, als Wahrzeichen der Brauerei.
Wahl des Baustoffes: In Frage kamen: Eisenfachwerk-Silo oder armierter Beton-Silo. Der Entscheid zugunsten der einen oder anderen Konstruktionsart ist im Industriebau immer eingehend zu erörtern, und er darf nicht durch gefühlsmässige Einstellung erfolgen. Wir möchten darum näher auf diese Frage eintreten. Die sich immer wieder ergebene Tatsache, dass der armierte Eisenbeton-Silo in der Erstellung billiger ist, als der Eisenfachwerk-Silo, ist jedenfalls damit zu erklären, dass infolge seines grossen Eigengewichtes der Eisenbeton dann im Vorteil ist, wenn die Nutzlasten hoch und die Spannweiten nicht zu gross sind. Dann tritt die verteuernde Rolle des Eigengewichtes des armierten Betons in den Hintergrund, während mit zunehmender Spannweite und abnehmender Nutzlast der Eisenbau vorteilhafter wird. Aus diesem Grund wird z. B. ein vielstöckiges Bürohaus mit seinen geringen Nutzlasten von 250-500 km/m² wirtschaftlicher in Eisenfachkonstruktion, während Silos und Industriebauten mit geringer Säulendistanz und grosser Nutzlast billiger in Eisenbeton erstellt werden. Es bleibt weiter zu prüfen, ob die Verteuerung des Eisenbaues durch andere Vorteile, welche diese Konstruktion bietet, vertretbar ist. Der wesentliche Vorteil der Eisenfachwerkkonstruktion liegt in seiner späteren leichten Änderungs- und Verstärkungsmöglichkeit. Seine weiteren Vorteile sind: kleine Stützen-Querschnitte und damit Platzgewinn; genaue Ausführung nach den statischen Berechnungen in der Werkstatt; geringer Platzbedarf für die Montage; Hauptarbeit in der Werkstatt und damit geringe Gefahr bei Streiks, da im allgemeinen Bauarbeiter öfters streiken, als Metallarbeiter; geringere Tagelöhne für Stemm- und Zuputz-Arbeiten etc..
Ferner ergibt die Eisenkonstruktion sofort begehbare Räume, die nicht durch Schalung und Spriessung aller Art behindert werden, und dadurch ist ein rascherer Beginn der installations- und anderen Arbeiten möglich. Nachteilig sind, wie schon erwähnt, bei Konstruktionen mit grossen Nutzlasten, die Kosten. Ferner ist die Vernichtung eines Bauwerkes durch Feuer bei nicht ummantelter Eisenkonstruktion viel rascher, als bei armiertem Beton. Aus diesem Grund wird die Ummantelung von eisernen Säulen und Unterzügen häufig behördlich verlangt. Dadurch ergibt sich aber ein weiterer Verteuerungsgrund der Eisenkonstruktion, und die Ummantelung macht die raschere Bauweise der Eisenkonstruktion und ihre kleinen Stützen-Querschnitte wieder illusorisch. Bei schweren Konstruktionen liegt der Hauptvorteil des armierten Betons in der Billigkeit. Weiter liegt ein Vorteil in der verminderten Zerstörungsgefahr bei Brand. Durch die heutige Verwendung von Granit-Zement (hochwertiger Zement), der beim Silobau ausschliesslich in Frage kommt, ist gegenüber dem gewöhnlichen Zement eine viel raschere Bauweise möglich. Nachteilig ist die grosse Starrheit des armierten Betons, welche nachträgliche Änderung nicht verunmöglicht, aber doch erschwert und verteuert.
Ferner ist im Beton die Aufhängung aller Arten von Installationen erschwert, so dass Spitz- und Zuputzarbeiten höhere Summen erfordern als beim Eisenbau. Diese Verteuerung steht jedoch in keinem Verhältnis zur allgemeinen Einsparung. Nachteilig sind weiter die grossen Säulen-Querschnitte und auch der grosse Installationspark und sein Platzbedarf, sowie die Behinderung im Bau durch Schalung und Spriessung. Der ganze Herstellungsvorgang erfolgt auf der Baustelle und ist dadurch mehr von der Witterung abhängig als die Eisenkonstruktion. Als Vorteil dürfte wieder hervorgehoben werden, dass die Ausführung des armierten Betons in der Hand eines Unternehmens liegt, während dem beim Eisenbau Maurer und Eisenkonstrukteur gemeinsam beschäftigt sind. Aus diesem Pro und Kontra wurde für den Silobau zugunsten des armierten Betons aus folgenden Gründen entschieden:
1.Grössere Wirtschaftlichkeit. 2. Der Vorteil der leichten Änderungsmöglichkeit beim Eisenfachwerk tritt beim Silobau zurück, da für diese Art Bauwerk eine wesentliche Änderung kaum in Frage kommt. 3. Die monolithische gegossenen Silozellenwände besitzen wesentliche Vorteile gegenüber den gemauerten, weil durch die ständigen Reibung des Malzes Mörtelteile an den Wänden leicht abbröckeln können, die zu unangenehmen Erscheinungen, sogar bis zu Explosionen in der Schroterei führen können. 4. Die grosse Starrheit des armierten Betons dürfte im Silobau eher als Vorteil, denn als Nachteil gewertet werden. 5. Die übrigen oben erwähnten Vor- und Nachteile fielen bei näherer Prüfung weniger ins Gewicht und blieben für den Entscheid belanglos.
Vergebung: Dank des von der Bauherrschaft präzise aufgestellten Bauprogrammes, in dem während des Baues nichts Wesentliches mehr geändert wurde, konnten die Bauarbeiten und Ausführungsbestimmungen genau ausgeschrieben und danach ausgeführt werden. Diesem Punkte wird im Allgemeinen zu wenig Rechnung getragen. Für die Abrechnung sind genau aufgestellte Baubeschreibungen und Ausführungsvorschriften, die während des Baues eingehalten werden können, äusserst wertvoll. Nichts wirkt auf einen Bau verteuernder, als stetiges Ändern nach Vergebung der Arbeiten.
Isolation: Der Isolation der Silozellen gegen Feuchtigkeit wurde die grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Da der Silo auf allen vier Seiten frei steht, ist der Wind und Wetter ausgesetzt und fürs erste auf seinen Aussenseiten gegen Feuchtigkeit der Atmosphäre wie Regen, Nebel und Tau zu isolieren. Fürs zweite sind die Zellen gegen Schwitzwassererscheinungen im Innern zu schützen, weil die Zellenwände sehr dünn sind. Sie weisen von den Trichtern bis zum Siloboden durchwegs eine Stärke von nur 10 cm auf. Die Schwitzwassergefahr besteht selbstverständlich nur bei leeren
Zellen, ist aber deswegen nicht minder gefährlich.
Armierte Betonarbeiten: Für die Eibringung des Betons in die Zellen kamen drei Verfahren in Betracht:
- das Einbringen des Betons mit der Schaufel (Stampfbeton);
- das Giessverfahren;
- das Verfahren mit Gleitschaltung zusammen mit Giessverfahren.
Das System der Gleitschaltung, das wegen des durchgängigen Tag- und Nachtbetriebes die kürzeste Bauzeit verspricht, ergab sich laut den eingegangenen Offerten als zu teuer. Der Vorteil, dass die Zellenwände durch die gleitende Schalung geglättet und wegen des Schichtbetriebes ohne Stossfugen bleiben, schien als zu teuer erkauft. Ebenso wurden die wesentlich kürzere Bauzeit nicht als genügender Ausgleich betrachtet.
Das Einbringen des Betons mit der Schaufel oder das Giessverfahren wurde nach längeren Besprechungen dem Unternehmer überlassen. Er entschied sich aus Installationsgründen für die erstere Art.
Beide Arten zeigen Vor- und Nachteile, die hier zu erörtern zu weit führen würde. Wir selber neigen eher der Ansicht zu, im Silobau sei mit Vorteil das Giessverfahren anzuwenden. Die Einwendungen, dass dabei der nötige hohe Wasserzusatz die Festigkeit des Betons zu sehr herabsetzte und dass sich während des Transportes des Betons in der Rinne die Gefahr einer Entmischung sehr gross sei, ist entgegenzuhalten, dass bei sorgfältiger Einhaltung der als richtig ermittelten Kornzusammensetzung und des notwenigen geringsten Wasserzusatzes beide Gefahren nicht nur verschwinden, sondern vielmehr ein Beton erzeugt wird, der an Gleichmässigkeit und Dichte dem Stampfbeton ebenbürtig ist.
Um möglichst glatte Ansichtflächen der Zellenwände zu erhalten, wurden besondere Ausführungsvorschriften ausgestellt. Unter den gleichen Bedingungen wie am Bau wurden mit verschiedenen Kies-Sand-Mischungen und bei getrennter Anlieferung beider und mit verschiedenen Wasserzusätzen Proben ausgeführt, deren Optimum zur Ausführung vorgeschrieben wurde. Spezielle Vorschriften betonten die Behandlung der Stossfugen in den Zellenwänden, um möglichst glatte, durchgehende Ansichtsflächen zu erhalten.
Während des Baues wurden durch die Bauleitung von Zeit zu Zeit wahllos aus der Betonmischmaschine Betonproben entnommen und als Probewürfel der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt zur Aufnahme von Druckproben eingesandt. Die Festigkeit musste, je nach Abbinde-Dauer, einen vorgeschriebenen Minimalwert erreichen.
Um die Baufestigkeit des Betons in den stark beanspruchten Parterresäulen effektiv bestimmen zu können, wurde aus dem Innern einer Säule ein Probewürfel ausgespitzt und auf Druckfestigkeit geprüft. Diese Massnahme ergibt ein genaues Bild der Druckfestigkeit der erstellten Säule, kann aber aus begreiflichen Gründen nicht häufig durchgeführt werden. Im Allgemeinen zeigten die verschiedenen Spitzarbeiten im Beton die erste Schicht von 1-2 cm etwas zementreicher und daher spröder als im Innern. Diese Tatsache ist mit Rücksicht auf die Rostsicherheit der Eiseneinlagen nicht schädlich.
Wir möchten speziell erwähnen, dass beim modernen Industriebau die vorerwähnten Ausführungsbestimmungen ins Pflichtenheft des bauleitenden Architekten gehören, und dass es falsch ist, zu glauben, seine Aufgabe sei mit einer gewissen Formgebung erschöpft.
Verblendmauerwerk: Die Fassaden des bestehenden Sudhauses und der übrigen Brauereigebäude sind hauptsächlich in dunkelroten und gelblichen Verblendern (Klinkern) erstellt. Wegen des bewaldeten Schlossberges, gegen welche sich der Silo abhält, entschloss man sich, seine Fassade einfarbig dunkelrot zu gestalten. Es fand sich ein nicht zu teurer Verblender (Klinker wäre zu teuer gewesen), schöner, dunkelroter Färbung. Bedenklich erschien die Gefahr der Salpeter-Ausblühungen im Verblendmauerwerk, weil die unteren Partien und sämtliche Fensterpfeiler wegen des grossen Druckes in Zementmörtel gemauert werden mussten. Die Ausblühungen traten auch in Erscheinung aber ohne das Aussehen des Silos wesentlich zu beeinträchtigen. In einigen Jahren dürften die weisslichen Salpeterflecken durch Wind und Wetter ganz verschwinden.
Lagerkeller: Der Lagerkeller im Parterre wurde in seinen sämtlichen Begrenzungsflächen mit doppelten Korkplatten isoliert. Als Türen wurden patentierte Kühlraumtüren, als Fenster dreifache Verglasung verwendet. Spezielle Vorsicht verlangten die auf der weichen Korkisolation zu erstellenden Wand- und Bodenbeläge, welche durch Schläge der vollen Fässer und Kisten sehr stark beansprucht werden. Der Anschluss der Isolation an Fenster und Türen verlangt zum voraus ein genaues Studium. Der Lagerkeller kann im Sommer künstlich, im Winter vermittelst Aussenluft gekühlt werden.
Dass die Wahl des Bodenbelages in Fass- und Kistenlagerkellern eine ausserordentlich heikle Angelegenheit ist, wissen sämtliche Brauerei-Fachleute. Nach längeren Studien und Vergleichen von bestehenden Böden wurde ein Spezialhartboden verwendet, der, wie es scheint, sich gut bewährt.
Das Bierstübli: Im obersten Geschoss erhielt, als Gegensatz zu den grossen Mauerflächen, ein durchgehendes Fensterband. Die Tragkonstruktion der Decke liegt innerhalb der Fensterfläche. Das Fensterband ermöglicht einen freien Ausblick auf Uster und die nähere Umgebung und sogar über den Schlossberg hinweg in die Berge.
Das Bierstübli wurde mit Buffet, Abwascheinrichtung, elektrischem Rechaud als Kochgelegenheit und mit einer einfachen und guten Möblierung ausgestattet. Die Wände sind verputzt und farbig gehalten. Das verwendete Holz ist gewichstes Lärchenholz; der Boden Linoleum. Der Fussboden des Bierstüblis ist 24.50 m, die untere Dachterrasse 28.50m, die obere Dachterrasse 31 m und die Spitze der Fahnenstange 39 m über dem Hof-Niveau.
Silotreppe: Da die Erstellung eines Bierstüblis im obersten Silogeschoss beschlossen war, war die Erstellung eines Aufzuges, der als Personen- und Lastenaufzug dient, gegeben. Den Brauereibesuchern durfte nicht zugemutet werden, einen Höhenunterschied von 24.50 m zu Fuss zu überwinden.
Die Frage, ob neben dem Lift auch noch eine Silotreppe eingebaut werden sollte, gab zu längeren Erwägungen Anlass. Der Einbau einer Treppe ergab den Verlust einer Silozelle. Es wurde darum erwogen, die Treppe ganz fallen zu lassen, oder aber ausserhalb des Gebäudes als separaten Baukörper hochzuführen. Der ersteren Erwägung widersetzte sich das Fabrikinspektorat, und wir dürfen heute sagen, mit Recht. Die zweite Lösung ergab eine Verteuerung, die den Mehrwert einer Silozelle nicht aufwog und befriedigte auch in architektonischer Hinsicht nicht durchwegs. So entschloss man sich eine Nottreppe anstelle einer Silozelle eizubauen. Auf jeden Fall war dieser Entschluss richtig und ist nicht zu bereuen.
Begehbarkeit der Silozellen: Es ist wichtig, dass die Silozellen begangen werden können. Im Siloboden sind zu diesem Zweck gut verschliessende Einsteigöffnungen montiert worden; in den Silotrichtern sind Mannloch-Öffnungen angebracht. Das Zelleninnere kann von oben mit einer Seilwinde befahren, oder durch feste Leitern begangen werden. Vorläufig wurden in den Silozellen nur die Haltekonstruktionen der Leitern montiert, um sie bei späterem Bedürfnis ohne jede Spitzarbeit installieren zu können.
Heizung: Im Silo sind das Braumeisterbüro, die Garderoben, W.-C., Bäder und Schalander-Räume für das Personal, sowie das Bierstübli mit seinen Annexen mit einer zentralen Warmwasserheizung versehen. Mittelst Betriebsdampfs wird das Heizungswasser in einem Gegenstromapparat erzeugt.
Erfahrungen: Aus Spargründen wurde die Decke über dem neuen Lagerkeller im Parterre mit ins Licht springenden Unterzügen erstellt. Es zeigte sich nachher, dass diese Sparmassnahme falsch war. Die vielen Leitungen und namentlich die Kühlanlage und die Korkisolation wären für eine glatte, unterzugslose Decke in Montage und Kosten wesentlich einfacher geworden, so dass die Mehrkosten einer Pilzdecke mehr als aufgehoben worden wären. Wir möchten auf diesen Punkt hinweisen, der, wie wir glauben, der einzige ist, den die Bauherrschaft und wir heute anders ausführen würden, als es das Projekt vorsah.
Eine weitere wichtige Erfahrung ist diese, dass bei den heutigen Baumethoden, sei es Eisenbeton oder Eisenfachwerk, die selbstständige Ausführung des Tragwerkes nicht durch die Verbindung mit anderen Systemen (Mauerarbeiten und Verblendmauerwerk) behindert wird. Schon von Anbeginn ist beim Projekt zu versuchen, diese beiden Systeme so zu verbinden, dass sie gegenseitig reibungslos und ohne lähmend aufeinander zu wirken, ausgeführt werden können.
Grundgesetz bleibt bei allem Bauen, ein mit der Bauherrschaft in allen Teilen abgeklärtes Bauprogramm aufzustellen und die bauliche Hülle mit dem Betriebsingenieur und dem Statiker bis ins kleinste Detail durchzuarbeiten, bevor mit Bauen begonnen wird. Wichtig ist vor allem, wie dies hier von der Bauherrschaft aus geschah, vor Beginn der Projektarbeiten das Fördersystem, ob pneumatisch oder mechanisch festzulegen und mit dem Bau nicht zu beginnen, bevor die Pläne mit der, die maschinellen Einrichtungen liefernden Firma, bereinigt sind. Es bleibt immer ein Experiment, wenn der Betriebsingenieur ohne vorangehende engste Zusammenarbeit mit der Bauleitung vor die vollzogene Tatsache des fertigen Baues gestellt wird. Zürich, den 19. März 1935.
1934: Die maschinelle Einrichtung des Malzsilos der Brauerei Uster P. Bartenstein A.-G.
Von E. Baumgartner, Ing. der Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt Daverio & Cie. A.G., Zürich.
Unmittelbar am Fusse des Schlossberges in Uster entstand auf dem Brauerei-Areal der Brauerei Uster P. Bartenstein A.-G. im verflossenen Jahre ein vielbeachtetes Bauobjekt, das mit seiner Grösse und Formschönheit auf den Beschauer grossen Eindruck macht.
Dieses auffallende, hohe Gebäude, mit seinem roten Mauerwerk, welches sich deutlich und weit sichtbar von dem grünen Hintergrund abhebt, ist in der Hauptsache ein Lagersilo mit einem Fassungsvermögen von 65 Wagen Braumalz. Seine obersten bzw. untersten Räume dienen noch anderen Zwecken, welche in der bautechnischen Beschreibung eingehender erläutert werden.
Es obliegt mir nur die Aufgabe, die maschinellen Einrichtung, das heisst die Malztransport- und Putzerei-Anlage, einerseits für den neuen und anderseits für den mit letzterem in Verbindung stehenden alten Malzsilo, einer näheren Beschreibung zu unterziehen.
Vorarbeiten: Die baulichen Verhältnisse, wie sie bei der Projektierung des neuen Silo vorhanden waren, verlangten, mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehende effektiv kleine Grundfläche für den Silo, letztere möglichst als eigentliche Lagerfläche auszunützen.
Die von der Geschäftsleitung der Brauerei gewünschten Arbeitsfunktionen der Transport- und Putzereieinrichtungen mit einer stündlichen Leistung von 10 t Malz waren folgende:
- Neuer Silo:
- Annahme des Malzes im Parterre und Transportierung desselben bis zur Reinigungsmaschine.
- Verteilung des Malzes in die Silozellen.
- Entnahme des Malzgutes aus einer Zelle und umbunkern desselben in eine andere.
- Alter Silo:
- Annahme des Malzes im Parterre des neuen und Transportierung desselben in den alten Silo, welcher sich über dem Sudhaus befindet.
- Entnahme des Malzgutes aus einer Zelle des neuen und Förderung desselben in eine Zelle des alten Silos.
Diese sämtlichen Arbeitsvorgänge befriedigend und ohne allzu grosse Kosten zu lösen, waren zum Teil und besonders in Bezug auf die baulichen Verhältnisse, mit nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten verbunden.
Das gründliche Studium der Sachlage führte schliesslich zum Ergebnis, sämtliche Förderwege der einzelnen Arbeitsvorgänge, ausgenommen die Verteilung des Fördergutes über den Silozellen, pneumatisch zu erledigen und sonst das Malz durch sein Eigengewicht mittels eisernen Rohren seinem Bestimmungsorte zuzuführen.
Da die mechanischen Transportanlagen, wie Schnecken, Bänder, Elevatoren etc., bezogen auf irgend eine Förderleistung, immer einen grösseren Platz beanspruchen und dabei immer auch gut zugänglich sein müssen, besser als die pneumatischen, war in diesem Fall die letztere Lösung unbedingt die richtige.
Aus den nachstehenden Abbildungen mit Ansicht des neuen Malzsilos und des Sudhauses erkennt man deutlich die Lage der Bauten und ihre Gestaltung, während das Arbeitsdiagramm dazu beitragen soll, den nachfolgenden Erklärungen über die Wirkungsweise der ausgeführten maschinellen Einrichtung besser folgen zu können.
Wirkungsweise der ausgeführten Anlage: Das in Säcken verladene Malz wird mittelst Autocamion von der Bahnstation der Brauerei zugeführt und in ein auszieh- und versenkbares Eisentrémie entleert, welches, wie bereits erwähnt, im Parterre des neuen Silo in das Eingangstor montiert ist. Das Trémie ist durch einen Zweiweg-Aufgabeschieber direkt mit der pneumatischen Saugförderanlage verbunden, um entweder in den neuen, oder bei Bedarf direkt in den alten Silo abgesaugt werden zu können. Wird das Malzgut in den neuen Silo abgesaugt, so gelangt dasselbe durch den Aufgabeschieber in die Förderleitung. Diese mündet in den Rezipient 1) und hat eine Länge von ca. 38 m, wovon ca. 30 m senkrecht sind. Die Förderleitung besteht aus nahtlos gezogenen Stahlrohren mit Stosslängen von 5 bis 6 m, welche mittels eigens dafür konstruierten Kupplungen untereinander verbunden sind. Die Leitung ist in den Liftschacht verlegt und durch eine Tür vom Lift aus gut kontrollier- und auswechselbar.
Das in den Rezipienten 1) Empfängerkessel angesaugte Fördergut wird aus demselben ausgeschleust und durch ein eisernes Fallrohr mit darin eingebautem Magnet zur Eisenabscheidung der um eine Etage tiefer stehenden Malz-Reinigungsmaschine zugeführt. Die stark mit Malzstaub gesättigte Ansaugeluft gelangt vom Rezipienten 1) durch zwei gleiche Trockenfilter, die hintereinander geschaltet als Vor- und Nachfilter wirken, durch eine Rohrleitung in die Vakuumpumpe, die zwei Etagen tiefer als Rezipient und Filter direkt über den Silozellen aufgestellt ist.
Das Saug-Aggregat selbst ist eine einstufige Rotations-Vakuumpumpe auf gemeinsamer Grundplatte mit dem Motor direkt gekuppelt und ein Erzeugnis der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur. Der Auspuff aus der Pumpe erfolgt ins Freie. Vor dem Austritt
passiert die Luft einen Schalldämpfer.
Nun wieder zurück zum Weg des Malzes, das, nach Überleitung in die Malzreinigungsmaschine dort von Steinen, Sämereien und sonstigen Verunreinigungen gesäubert wird, und zwar werden nicht nur diese groben Bestandteile aus dem Malz entfernt, sondern auch der feine Staub wird durch eine intensive Lüftung abgesaugt. Eine gut bemessene Entstaubungsanlage sorgt für einen einwandfrei staublosen Betrieb der Putzerei-Anlage, sowie der übrigen Siloräume.
An die Aspirationsanlage ist ein Saugschlauchfilter mit automatischer Abklopfvorrichtung angeschlossen, in dem praktisch die Abfall- und Staubteilchen abgeschieden werden, so dass der Auspuff des Ventilators, der senkrecht durch eine Rohrleitung aus dem Gebäudedach des Silo austritt, keine Gefahr ist für das sich in der Nähe befindende Kühlschiff. Das gereinigte Malz wird nun mit dem Schleppketten-Transporteur in einem vollständig geschlossenen Förderkanal Der gewünschten Silozelle zugeführt, um dort bis zur Weiterverwendung gelagert zu werden. Insgesamt sind 12 Silozellen vorhanden, davon 6 grosse und 6 kleine Zellen mit einem Querschnitt von 2,8 x 3,1 m bzw. 2,8 x 1,5 m und ca. 16 m Höhe.
Malz – Umbunkerung: Wie bekannt, muss beispielsweise bei einem Weizen-Silo der Inhalt von Zeit zu Zeit gelüftet oder umgebunkert werden, während das bei Malz normalerweise nicht notwendig ist. Das Malz soll im Gegenteil am Lagerort, um eine Feuchtigkeitsaufnahme zu vermeiden, vom Luftzutritt verschont werden. Die Umstechleitung wurde auch nur angeordnet, um die Möglichkeit zu haben, kleinere oder grössere Mengen Malz gleicher Provenienz, die in verschiedenen Zellen lagern, von dort abzusaugen und je nachdem in eine oder mehrere Zellen zusammenzufassen zu können und so an Platz zu gewinnen.
Entnahme und Überführung des Malzes vom neuen in den alten Silo:
Das Lagergut wird aus einer Silozelle durch einen Spezial-Auslaufschieber in die Entnahme bzw. Überführungs-Förderleitung ausgelassen. Die Überführungsleitung geht in einem Betonkanal verlegt von den Silozellen aus waagrecht unter der 19 m breiten Strasse durch, im Treppenhaus des Sudhauses senkrecht in die Höhe, anschliessend dann an den Rezipient 2), der sich über dem alten Silo befindet. Die totale Länge der Entnahme- und Überführungsleitung beträgt ca. 90 m. Die normale Förderleitung beträgt 10 t stündlich. Das Malz wird aus dem Rezipient 2) in gleicher Weise wie oben angeführt, ausgeschleust und in die Silozellen verteilt. Die verunreinigte Luft wird, durch die gleichen pneumatischen Filter gereinigt, in die Vakuumpumpe angesaugt.
Der Rezipient 1) ist während dieses Arbeitsvorganges durch einen Schieber abgesperrt und dadurch ausser Betrieb gesetzt. Ebenso verhält es sich umgekehrt für den Rezipient 2) wenn ersterer in Funktion sein muss. Die bestehende maschinelle Einrichtung des alten Silos ist unverändert beibehalten worden. Das Malz wird vom letzteren gemischt in die Malzpolier-Maschine befördert, um von dort dann eine automatische Waage passierend, in die Schrotmühle und schliesslich in den Sudkessel zu gelangen.
Malzbruch: Des öfters wird argumentiert, dass die pneumatische Förderung von Malz mehr Malzbruch verursache als jede andere mechanische Transportvorrichtung. Diese Behauptung ist in diesem Falle wiederum gründlich widerlegt worden. Die Geschäftsleitung der Brauerei hat dieser Angelegenheit dadurch die berechtigte Aufmerksamkeit geschenkt, dass sich durch eine neutrale Stelle Versuche ausführen lies, die dann ein sehr befriedigendes Resultat ergaben. Bei solchen pneumatischen Anlagen muss eben auseinander gehalten werden können, ob Saug- oder Druckförderung, oder beide kombiniert anzuwenden sind. Um dies beurteilen zu können, ist einzig eine gute theoretische und praktische Erfahrung auf diesem Gebiet die Grundlage für eine solche Entscheidung, dem aber leider des Öfteren zu wenig und in vielen Fällen verspätet Beachtung geschenkt wird. Es sei nochmals erwähnt, dass bei dieser ausgeführten Anlage nur die Saugförderung angewandt wurde.
Vergasung der Silozellen: Es kann vorkommen, dass auf irgendeine Weise die sehr gefürchteten Kornkäfer in den Silo eingeschleppt werden und dort dann die bekannten Verheerungen anrichten. Um diese rasch austilgen zu können, sind sämtliche Silozellen mit den notwendigen Armaturen ausgerüstet für das Ein- und Ausführen des für den Käfer tödlichen Gases.
Die Siloeinrichtung wurde in der beschriebenen Ausführung von der Firma Daverio & Co. A.-G. in Zürich erstellt. Zürich, den 19. März 1935.
1938: Biersouvenir-Sammler
Biersouvenir-Sammler suchen nach Uster Bräu Bieretiketten. Schon 1938 suchten Sammler aus der ganzen Welt Bier Souvenirs von Brauereien. Vor allem handelte es sich um Bieretiketten und Bierteller. So suchte ein Herr Richard Krebs jun. aus Toledo in Ohio (USA), wohnhaft an der Avenue Walden 520, nach Bieretiketten der Brauerei Uster. Herr Peter Bartenstein beantwortete in einem Brief vom 8. November 1938 an ihn wie folgt:
Ihre Postkarte vom 24. Oktober a. c. (anni currentis, lateinisch für „laufenden Jahres“) ist uns zugegangen. Wunschgemäss senden wir Ihnen mit folgend eine Anzahl der von uns verwendeten Etiketten, damit Sie dieselben Ihrer Sammlung einverleiben können. Hochachtend Peter Bartenstein, Brauerei Uster. Beilage: Eine Kollektion Etiketten.
1940: Aus der Not mache eine Tugend
In den 40er Jahren wurde es schwierig, Rohstoffe einzuführen. Aus der Not machte das Unternehmen eine Tugend, indem es diversifizierte und neben dem Bier auch verschiedene alkoholfreie Getränke zu produzieren begann – wobei man hier erst ab dem Produktionsschritt Abfüllen selbst tätig war: So gab es zwei Apfelsaftgetränke, nämlich einen Süssmost ohne und einen Sprudel mit Kohlensäure. Später folgte auch noch der Traubensaft Resano sowie das Orangengetränk “Florida Boy“. Es sollte auch das Walliser Mineralwasser “Nendaz“ ins Verkaufsprogramm auf genommen werden – das seit einigen Jahren bei der Migros erhältliche Getränk gleichen Namens soll aus einer benachbarten Quelle stammen. Diese alkoholfreien Getränke wurden dann weiter herum als das Bier, von über 150 Depothaltern, verkauft.